Berichte über Mord und Totschlag werden bei Deutschlands größtem Organ der Niedertracht immer in einer ganz besonderen Art und Weise behandelt. Dass dabei die Persönlichkeitsrechte und die Regeln für einen fairen Journalismus regelmäßig ignoriert werden, das habe ich erst vor fünf Tagen wieder feststellen müssen.
Heute berichtet BILD.de über den gestrigen Prozessauftakt gegen einen Rentner vor dem Landgericht Coburg. Der Mann soll laut Anklage seine Ehefrau mit einem Beil im Garten getötet haben. Die Bluttat ereignete sich am 29. April 2012 im oberfränkischen Michelau. Der Ehemann wurde kurz nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth.
BILD.de zeigt im Artikel neben einem unverpixelten Foto des Opfers den Angeklagten, wie er von Sanitätern im Rollstuhl in den Schwurgerichtssaal geschoben wird. Natürlich hat man auch hier auf eine Verpixelung verzichtet.

Screenshot: Startseite BILD.de (22.01.2013), Unkenntlichmachung von mir
Über die völlig unnötige und geschmacklose Platzierung der Tatwaffe in der Fotomontage will ich mich jetzt nicht weiter auslassen. Wie eine Axt oder ein Beil aussieht, das ist doch wohl jedem Leser bekannt.
Doch wenden wir uns dem Artikel zu:
Zu Beginn wird die Tatwaffe beschrieben, die auf dem Richtertisch liegt. Dann fasst BILD.de die Tat in zwei Sätzen zusammen und schildert die Bluttat in ihrer ganzen Brutalität. Und dann folgt dieser Absatz, der sich mit dem Angeklagten beschäftigt:
VOR GERICHT ZIEHT ER EINE FRECHE SHOW AB.
Als Richter Gerhard Amend ihn nach seinem Namen fragt, krächzt er: „Hä?“ Fragt dann dreist zurück: „Warum?“ Als Kommissar Roland H. (58) ihn im April 2012 vernahm, fielen die Antworten des damals rüstigen Rentners anders aus: „Die hat doch weg g‘hört“, ätzte er gegen seine Frau.
Was für BILD.de eine freche Show ist, das ist wohl in erster Linie dem Gesundheitszustand des Rentners geschuldet. Und der ist wirklich nicht gerade gut, wie BILD.de am Ende des Artikels selber eingestehen muss:
Gestern war der Prozess nach 20 Minuten vorbei. Ärzte erklärten Kurt B. für verhandlungsunfähig, Sanitäter fuhren ihn zurück ins Bezirkskrankenhaus Bayreuth.
Dort könnte er bleiben. Psychiater Dr. Michael Zappe (49): „Er leidet an Demenz, hat nach seiner Verhaftung Patienten bedroht. Seit einem Schlaganfall im September ist er aber nicht mehr gefährlich.“
Durch den am 21. September 2012 erlittenen Schlaganfall und die schon länger bestehende Demenzerkrankung ist der Rentner also nicht mehr in der Lage, der Verhandlung beizuwohnen. So weit, so gut. Doch wie ist es eigentlich um eine mögliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten bestellt? Bei BILD.de erfährt der Leser darüber nichts. Aber es gibt ja noch andere Medien, die sich mit dem Fall befassen. So berichtet bspw. Reporterin Katharina Haßfurther für den Regionalsender TV Oberfranken über die freche Show den Prozessauftakt am gestrigen Montag. Gleich zu Beginn des Videobeitrags wird u. a. auf Folgendes hingewiesen:
“Horst B. ist dement. Dazu leidet er unter Wahnvorstellungen. Er denkt, seine Frau will ihn vergiften. Zum Tatzeitpunkt ist er deshalb nicht Herr seiner Sinne. Das bescheinigt ein psychiatrisches Gutachten.”
Und im Artikel auf inFranken.de wird es noch deutlicher:
Die Anklageschrift lautet auf Mord. Da der Rentner zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war, verhandelt die Erste Große Strafkammer am Landgericht Coburg über die Sicherungsverwahrung des Mannes.
(…)
Sachverständiger Zappe vom Bezirksklinikum Bayreuth erklärte, dass der Mann auch noch kurz nach der Einweisung unwirsch, abweisend und schnell aggressiv gewesen war. Man habe bei ihm bereits ausgeprägte Erkrankungen aus dem Formenkreis der Demenz festgestellt. Auch unter Wahnvorstellung habe er seit längerer Zeit gelitten.
(…)
Zum Tatzeitpunkt sei er sicherlich steuerungsunfähig gewesen, und damit schuldunfähig. Damals sei er jedoch noch eine erhebliche Gefahr für seine Umgebung und eine Sicherungsverwahrung unabdinglich gewesen. Heute sei er, nach einem Schlaganfall im vergangenen September, mehr oder weniger in sich versunken und stelle keine Gefahr mehr dar. Er könne nicht einmal mehr allein gehen. Der Gutachter hielt eine Unterbringung in einem geschützten Altenheim für ausreichend.
Hervorhebung von mir
Und nun muss ich wieder auf den Pressekodex zurückkommen. In der Richtlinie 8.1 heißt es in Absatz 4 u. a.:
Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.
Sicherlich ist dem (namentlich nicht erwähnten) BILD.de-Reporter, der über den Prozessauftakt berichtet, dieses wichtige Detail nicht entgangen. Von daher ist es ein klarer Verstoß gegen die Richtlinie, dass man den gebrechlichen und in seiner Wahrnehmungsfähigkeit stark eingeschränkten Rentner im Artikel überhaupt abbildet.
Doch damit nicht genug. Bereits drei Tage nach der Tat berichtete BILD.de in diesem Artikel über die “48 Jahre andauernde Ehe-Hölle!” und liefert dem Leser die unglaublich klingenden Ursachen für die Bluttat frei Haus:
Wie konnte es dazu kommen?
Sieglinde und Kurt lernten sich in den 60er-Jahren kennen. Er, der fleißige Maschinenbauer, sie, die gute Tänzerin. Die zwei verlieben sich, bekommen drei Kinder.
Doch die Eheleute zanken immer öfter, Kurt zieht aus dem Haus aus, schläft in der Gartenhütte. Aber die räumliche Trennung macht alles nur noch schlimmer.
Die Ehe-Hölle beginnt.
Jahrelang haust Kurt in der Hütte im Garten, darf nicht mehr ins Wohnhaus. Sogar Weihnachten verbringt er allein in seinem Verschlag.
„Sieglinde hat ihn nur schikaniert“, erzählt Rolf G. (69), Kurts Cousin: „Einmal habe ich ihm Schuhe und eine Cordhose geschenkt, die brachte er zurück. Er sagte: ‚Die Alte will nicht, dass ich das anziehe.‘ Die gönnte ihm nichts Schönes.“
Seine Mahlzeiten muss Kurt in seiner Hütte zu sich nehmen. Der Cousin: „Er ernährte sich von zwei Dosen Wurst und zwei Brötchen, die er sich beim Edeka holte. Jeden Tag.“
Sogar den Umgang mit der eigenen Familie soll Sieglinde ihrem Mann verboten haben.
Oberstaatsanwalt Anton Lohneis (56) bestätigt: „Das Motiv war die Art und Weise des Umgangs miteinander. Er befürchtete, dass sie ihn vergiften will.“
Beim Lesen der Zeilen kann man den Eindruck gewinnen, dass Kurt B. selber Opfer gewesen ist und sich am Ende nicht mehr anders zu helfen wusste. Im heutigen Artikel liest sich das aber schon anders:
Heuer hätte das Paar Goldene Hochzeit feiern können. Doch Liebe erlebten die drei Kinder von Kurt B. zuhause offenbar nie. Tochter Monika (49): „Für ihn war es schon eine Belastung, dass wir seine Luft atmen.“
Ihre Schwester Sabine (47) erinnert sich: „Es hat keine Ausflüge gegeben, kein Taschengeld. Wenn Kindergeburtstag war, ist er den ganzen Tag fort. Ich war für ihn nur das ,Ding‘. ,Das Ding soll amol ran‘, hieß es. Oder ich war das ,Viech‘. Als Teenager war ich dann das ,Dreckstück‘…“
Wie viel Wahrheit im BILD.de-Bericht vom 2. Mai 2012 steckt, das ist in diesem Online-Artikel der Coburger Neuen Presse dokumentiert, der zwei Tage später veröffentlicht wurde:
Alle drei [erwachsenen Kinder] können das Geschehene noch immer nicht fassen, können nur schwer begreifen, dass ihre Mutter nie mehr in ihrer Mitte sein wird. Zu dem tiefen Schmerz, so Alfred B., der Schwiegersohn der Getöteten, “ist es die unqualifizierte Berichterstattung, die den Kindern und Angehörigen in unerträglichem Maße zusetzt und die ohnmächtige Trauer ins Unermessliche steigert”. Er spricht aus, was seiner Frau Monika und deren Geschwistern wieder Tränen ins Gesicht schießen lässt. Tränen des Schmerzes, aber auch der Wut – über den Artikel, in dem von Deutschlands größter Boulevard-Zeitung der mutmaßliche Täter als Opfer dargestellt wird.
Von Ehe-Hölle ist die Rede. Kurt B. habe nicht mehr ins Haus gedurft, habe in einer Gartenhütte gehaust, in der er auch seine Mahlzeiten habe einnehmen müssen. Zitiert wird ein Cousin: “Er ernährte sich von zwei Dosen Wurst und zwei Brötchen, die er sich beim Edeka holte. Jeden Tag.” Und: Sogar den Umgang mit der Familie soll Sieglinde B. ihm verboten haben.
Nichts davon sei wahr, sagen die Geschwister am Donnerstag im Gespräch mit der Neuen Presse. Den genannten Cousin würden sie überhaupt nicht kennen. Und dann bricht es aus Monika, Sabine und Mark heraus. Sie erzählen, teils unter Weinkrämpfen, von einem Martyrium, das sich jahrelang hinter der Fassade des Hauses in der Landwehrstraße 22 abgespielt habe. Alfred B., der Ehemann von Monika: “Tatsache ist, dass dieser Mann seine Frau und seine Familie über Jahrzehnte tyrannisiert hat. Er hat Frauen als minderwertig angesehen und nicht akzeptiert.” Sabine B., die seit Jahren an Multipler Sklerose leidet und nur noch schwerlich an Krücken gehen kann: “Er hat mich auch als Kind nie mit meinem Namen angeredet. Ich wurde immer nur mit Schimpfworten bedacht.”
Hervorhebung von mir
Man darf gespannt sein, wie BILD.de über das für den morgigen Mittwoch erwartete Urteil berichtet.
Nachtrag 24.01.2013, 03:50 Uhr:
Das Urteil wurde gestern gesprochen. Und wie BILD.de darüber (erwartungsgemäß) berichtet, das habe ich aufgrund des Umfangs hier separat zusammengefasst.
Nachtrag 15.03.2013, 19:48 Uhr:
Die Berichterstattung wurde vom Deutschen Presserat gerügt:
Der Ausschuss rügte BILD/BILD Online für die Berichterstattung über den Prozess gegen einen 76-jährigen Mann, der seine Frau mit einer Axt erschlagen hatte. Das Gericht hatte festgestellt, dass er aufgrund von Demenz und wahnhafter Psychose nicht schuldfähig war. In der Berichterstattung waren Fotos von Opfer und Täter gezeigt worden. Darin sah der Ausschuss einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.1 des Pressekodex. Gegen die Veröffentlichung des Täterfotos sprach aus presseethischer Sicht besonders seine Schuldunfähigkeit.









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