Vorgestern berichtete ich umfassend über die unwürdige und an den Haaren herbeigezogene Berichterstattung von BILD.de im Fall des schuldunfähigen Rentners, der Ende April 2012 im Wahn seine Ehefrau mit einer Axt tötete.
Gestern nun fiel vor dem Landgericht Coburg ein rechtskräftiges Urteil. Eine sachliche Zusammenfassung vom gestrigen Prozesstag liefern der Reporter Andreas Heuberger für den Regionalsender TV Oberfranken und das Online-Portal inFranken.de.
Das Urteil lautete auf Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus, wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage ordnete das Gericht an, dass der Rentner Wohnsitz in einem Pflegeheim zu nehmen hat und für fünf Jahre unter Führungsaufsicht steht. (…)
Staatsanwältin Ursula Haderlein stellte ihrem Plädoyer voran, dass in diesem Prozess das Strafrecht an seine Grenzen stoße. Den Tatbestand heimtückischer Mord sah sie als erwiesen an, doch sei der Mann zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt nicht schuldfähig gewesen. Wegen einer Demenzerkrankung und wahnhafter Psychosen sei er nicht steuerungsfähig gewesen. “Wir befinden uns hier in einem Sicherungsverfahren.”
Nach der Urteilsverkündung wurde der (nach seinem erlittenen Schlaganfall im Rollstuhl sitzende) Rentner umgehend mitsamt seinen Habseligkeiten in die Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf eingeliefert, wo er nun die nächsten Jahre leben wird.
Doch dieses Urteil schreit förmlich nach Ungerechtigkeit, wie man dem heutigen Teaser auf der Startseite von BILD.de entnehmen kann:

Screenshot: Startseite BILD.de (24.01.2013), Unkenntlichmachung von mir
Natürlich hat man sich bei BILD.de auch diesmal um die Richtlinie 8.1. des Pressekodex
Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.
einen feuchten Dreck geschert und zeigt rotzfrech ein unverpixeltes Foto des Rentners im Teaser.
Doch damit nicht genug. BILD-Reporter Jörg Völkerling, der schon als “Kachelmann-Paparazzo” bei den Kollegen von bildblog.de entlarvt wurde und mir Ende November 2011 unangenehm auffiel, begleitete den gestrigen Prozess und heftete sich nach der Urteilsverkündung an die Fersen des Rentners. In einem geeigneten Augenblick schoss Völkerling ein Foto vom Rentner, als dieser zu seinem neuen Wohnsitz geschoben wird. Das Ergebnis der penetranten Verfolgungsjagd sieht so aus:

Screenshot: BILD.de (24.01.2013), Unkenntlichmachung und Hervorhebung von mir
Rein zufällig bin ich beim Erstellen des Screenshots mit der Maus über die links neben dem Foto platzierten Social Media-Buttons gefahren und dabei tauchte dann ein Hinweis auf,
Ihre Privatsphäre ist uns sehr wichtig -
der die aktuelle Berichterstattung ad absurdum führt.
Eine kleine Randnotiz: Der in der Bildlegende erwähnte Heim-Mitarbeiter, der den im Rollstuhl sitzenden Rentner ins Schloss schiebt, ist in Wahrheit ein Mitarbeiter des BRK, wie man unschwer an der Dienstkleidung erkennen kann.
Nun möchte ich den Artikel des Herrn Völkerling beleuchten:
Bereits die fette Überschrift
Axt-Killer zieht aus dem Mord-Haus ins Schloss
ist irreführend. Seit seiner Verhaftung am Tattag (29. April 2012) befand sich der Rentner ununterbrochen in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Es ist auch mehr als unwahrscheinlich, dass der gebrechliche Mann jemals wieder in sein früheres Wohnhaus im oberfränkischen Michelau zurückkehren wird.
Gleich der zweite Satz von Jörg Völkerling
Doch statt in den Knast schickte der Richter den Mörder gestern in die edle Residenz „Schloss Gleusdorf“.
steckt voller Verbitterung. Doch Völkerling legt noch einen drauf
DER AXT-KILLER WIRD SCHLOSS-BEWOHNER! AUF STAATSKOSTEN!
und sorgt dafür, dass bei so manch unbedarftem Leser das Klappmesser in der Hose aufspringt:
In seiner neuen Bleibe dürfte es dem Killer gefallen: „Einmal Schlossherr sein“, heißt es in der Eigenwerbung. Geboten werden gemeinsames Singen, Filmabende, Bastelkurse, Gymnastik und gemeinsame Feste mit den anderen Schlossbewohnern.
Inwieweit der demenzkranke und gehbehinderte Rentner überhaupt an den angepriesenen Freizeitaktivitäten teilnehmen kann, das können Sie sich selber ausmalen.
Dann richtet Völkerling sein Augenmerk auf die Kosten, die für die gerichtlich angeordnete Unterbringung in der Seniorenresidenz anfallen:
Ein Platz in einem der geräumigen Zimmer kostet rund 2900 Euro pro Monat. 1279 Euro trägt die Krankenkasse, 393 muss Kurt B. (700 Euro Rente) zahlen – weil er nicht freiwillig dort lebt. Bleiben 1228 Euro für den Steuerzahler!
Doch was Herr Völkerling nicht erwähnt (weil er es vermutlich nicht weiß oder einfach ignoriert), das sind die Kosten, die der Rentner dem Steuerzahler verursachen würde, wenn er in den Knast oder in eine psychiatrische Klinik gelandet wäre.
Lt. Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betrugen die durchschnittlichen Kosten des Haftvollzugs für einen Gefangenen in Bayern im Jahre 2011 insgesamt 76,80 €/Tag. Daraus ergibt sich eine monatliche Summe von über 2300,- EUR. Die Zahlen von 2012 sind noch nicht bekannt, aber man darf davon ausgehen, dass sich die Höhe der Haftkosten nicht großartig verändert hat. Somit würden dem Steuerzahler rd. 1000,- EUR Mehrkosten entstehen, wenn der Rentner ins Gefängnis gekommen wäre.
Noch größer ist der Unterschied bei einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Ich beziehe mich auf den Fall des Gustl Mollath, der seit dem 27.02.2006 in verschiedenen geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen in Bayern untergebracht ist. Auf der Webseite gustl-for-help.de wird der Fall des Mannes ausführlich beleuchtet. Dort befindet sich ganz unten auch ein sogenannter Verwahrungskosten-Ticker, in dem die laufenden Kosten für die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik angezeigt werden. Dabei geht man von 280,– €/Tag reine Unterbringungskosten (ohne Justizverwaltung etc.) aus. Nach dem “Kurs” belaufen sich die monatlichen Kosten dann auf 8400,- EUR.
Zum Ende des Artikels wird noch die Schuldunfähigkeit des Rentners zum Thema:
Kurt B.s Töchter halten den Vater übrigens für schuldfähig. Im Prozess beschrieben sie ihn als „bösartigen Tyrannen“. Ihr Anwalt Bernd Legal: „Sie glauben, die Schwere der Behinderung sei teilweise gespielt.“
Was Herr Völkerling aber ebenfalls unterschlägt, das ist die anderslautende Auffassung der Staatsanwältin Ursula Haderlein:
Eine Simulation der Behinderung konnte sich die Staatsanwältin “beim besten Willen nicht vorstellen”.
Nachtrag 15.03.2013, 19:48 Uhr:
Die Berichterstattung wurde vom Deutschen Presserat gerügt:
Der Ausschuss rügte BILD/BILD Online für die Berichterstattung über den Prozess gegen einen 76-jährigen Mann, der seine Frau mit einer Axt erschlagen hatte. Das Gericht hatte festgestellt, dass er aufgrund von Demenz und wahnhafter Psychose nicht schuldfähig war. In der Berichterstattung waren Fotos von Opfer und Täter gezeigt worden. Darin sah der Ausschuss einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.1 des Pressekodex. Gegen die Veröffentlichung des Täterfotos sprach aus presseethischer Sicht besonders seine Schuldunfähigkeit.









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